Lebensversicherer in Schwierigkeiten – Finanzaufsicht soll helfen

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Lebensversicherer in Schwierigkeiten – Finanzaufsicht soll helfen

Mehr als zehn Lebensversicherungsunternehmen haben laut einem Bericht der „Süddeutschen Zeitung“ die zeitweise Aussetzung der Mindestzuführungsverordnung bei der Finanzaufsicht BaFin beantragt. Aber was bedeutet das für Kunden mit Lebens und Rentenversicherungsverträgen.

Versicherer müssen seit dem Geschäftsjahr 2011 eine Zinszusatzreserve bilden um auch bei geringeren Kapitalerträgen die Erfüllbarkeit des Garantiezinses zu sichern. Für den Fall dass es ein Versicherer nicht schafft den Rechnungszins + Zusatzreserve mit Kapitalerträgen zu erwirtschaften, stehen dem Unternehmen Kosten und Sterblichkeitsüberschüsse sowie der Anteil aus laufenden Erträgen zur Verfügung.

Werden dabei jedoch die gesetzlich geforderten Mindestbeteiligungsquoten unterschritten ist die Genehmigung der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) notwendig. Dabei spricht man von einer zeitweisen Aussetzung der Mindestzuführungsverordnung (MindZV)

Was bedeutet das für Kunden von Lebens und Rentenversicherungen

Garantien der Versicherer sind davon nicht betroffen es geht dabei allein um die Überschussbeteiligung. Lebensversicherungsgesellschaften müssen gemäß der Mindestzuführungsverordnung mindestens 50 % der Kosten Gewinne, 75 % der Risikogewinne und 90 % der Kapitalerträge den Kunden gutschreiben. Hat jedoch ein Unternehmen für die Garantien des Vertrages bereits 98 % der Kapitalerträge gutgeschrieben dürfen die Quoten für Risiko und Kosten nicht geändert werden. Die betroffenen Unternehmen wollen zukünftig für einen gewissen Zeitraum von dem was sie erwirtschaften nicht mehr 90 % oder 75 % für Kunden reservieren sondern weniger um dem Unternehmen etwas Luft zu verschaffen. Die vorenthaltenen Gewinne sollen den laufenden Verträgen jedoch später wieder gutgeschrieben werden.

Das größte Problem für die Lebensversicherer sind zurzeit Lebens- und Rentenversicherungsverträge aus den neunziger Jahren, da man damals noch ein Zinssatz von 4 % garantiert hat. Damals hatten Lebensversicherungen bei Nettorenditen von 7 % keine Probleme mit dem hohen Garantie Zins. Durch die aktuell anhaltende Niedrigzinsphase haben die Unternehmen jedoch Schwierigkeiten den Garantiezins überhaupt zu erwirtschaften.

Bei den betroffenen Unternehmen soll es sich aber nicht um Marktführer sondern nur um kleinere Lebensversicherungsgesellschaften handeln. Kunden sollten bestehende Verträge auf keinen Fall voreilig kündigen. Es ist jedoch zu befürchten dass bei anhaltend niedrigen Zinsen weitere Unternehmen Probleme bekommen werden.

>> Erläuterungen zur Mindestzuführungsverordnung bei der Lebensversicherung >>>


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