Executive Summary

Das Wichtigste in Kürze

Ein Auszahlplan mit ETFs ist eine flexible und kostengünstige Möglichkeit, sich im Ruhestand eine regelmäßige Zusatzrente aus dem eigenen Vermögen auszuzahlen. Die Kombination aus weltweiten Aktien-ETFs für das Renditepotenzial und Tagesgeld für die Sicherheit – ein Konzept, das sich am öffentlich bekannten Pantoffel-Portfolio von Stiftung Warentest orientiert – bietet eine optimale Balance. Anleger können wählen, ob sie ihr Kapital langfristig erhalten (nur Erträge entnehmen) oder über eine feste Laufzeit verzehren (höhere monatliche Rente) möchten. Steuerlich profitieren ETF-Anleger von der 30-prozentigen Teilfreistellung auf Aktienfonds.

Die Strategie

Das Pantoffel-Portfolio: Aktien-ETFs und Tagesgeld kombinieren

Eine der bewährtesten und einfachsten Anlagestrategien für den Ruhestand ist die Kombination aus Risiko und Sicherheit. Wir orientieren uns bei der Strukturierung von Auszahlplänen am öffentlich bekannten Konzept des Pantoffel-Portfolios von Stiftung Warentest.

Dieses Konzept zielt darauf ab, ein optimales Gleichgewicht zwischen Sicherheit und Wachstum zu erreichen, ohne dass Sie täglich die Börsenkurse verfolgen müssen. Es besteht aus zwei Hauptkomponenten:

  • Der Renditebaustein (Aktien-ETFs): Dieser Teil des Portfolios ist für das langfristige Wachstum und den Inflationsausgleich verantwortlich. Weltweit streuende ETFs (Exchange Traded Funds) auf Indizes wie den MSCI World bieten die Chance auf höhere Renditen, unterliegen aber Marktschwankungen.
  • Der Sicherheitsbaustein (Tagesgeld/Festgeld): Dieser Teil bietet Stabilität und schützt vor kurzfristigen Börsentiefs. Die Rendite ist hier zwar niedriger, aber das Geld ist sicher und jederzeit für die monatlichen Auszahlungen verfügbar.

Wie funktioniert das in der Praxis?
Sie legen Ihre Ersparnisse in diese beiden Bausteine an. Das Verhältnis bestimmen Sie anhand Ihrer Risikobereitschaft (z.B. 50% ETFs / 50% Tagesgeld). Für Ihre monatliche Rente entnehmen Sie regelmäßig Geld aus dem Sicherheitsbaustein. Einmal im Jahr wird das ursprüngliche Verhältnis wiederhergestellt (Rebalancing). So müssen Sie in Krisenzeiten keine ETFs mit Verlust verkaufen, um Ihre Rente zu finanzieren.

Zahlen & Fakten

Wie viel Rente ist möglich? Beispielrechnungen

Die Höhe Ihrer monatlichen Auszahlung hängt von drei Faktoren ab: Ihrem Startkapital, der erwarteten Rendite nach Kosten und der Entscheidung, ob Sie Ihr Kapital erhalten oder über eine bestimmte Laufzeit verzehren möchten.

Musterrechnungen: Kapitalverzehr vs. Kapitalerhalt

Annahmen: 4,0 % angenommene jährliche Nettorendite (nach Kosten), keine Berücksichtigung von Steuern und Inflation in dieser Modellrechnung.

Startkapital Monatliche Auszahlung bei
Kapitalverzehr (20 Jahre)
Monatliche Auszahlung bei
Kapitalerhalt (ewige Rente)
80.000 € ca. 482 € / Monat ca. 266 € / Monat
150.000 € ca. 904 € / Monat ca. 500 € / Monat
250.000 € ca. 1.507 € / Monat ca. 833 € / Monat
500.000 € ca. 3.014 € / Monat ca. 1.666 € / Monat

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Nutzen Sie unsere interaktiven Rechner, um Ihre persönliche Situation mit tagesaktuellen Parametern zu simulieren.

Rechner: Kapitalverzehr → Rechner: Kapitalerhalt →

Entnahmestrategien

Flexibilität im Ruhestand: Fünf Wege zur Rente

Ein ETF-Auszahlplan bietet Ihnen die Freiheit, die Entnahme an Ihre Lebenssituation anzupassen. Die fünf gängigsten Strategien sind:

  1. Feste Rente (Kapitalverzehr): Sie legen eine feste Laufzeit und einen Betrag fest, der jeden Monat ausbezahlt wird. Das gibt Planungssicherheit, das Kapital ist am Ende der Laufzeit jedoch aufgebraucht.
  2. Flexible Rente: Die Auszahlungshöhe wird jährlich neu berechnet, basierend auf dem aktuellen Depotwert. Bei guten Börsenjahren gibt es mehr, bei schlechten weniger. Das Kapital reicht theoretisch ewig, die Rente schwankt jedoch.
  3. Zins- und Dividendenrente (Kapitalerhalt): Sie entnehmen nur die laufenden Erträge (Ausschüttungen) der ETFs. Das Grundkapital bleibt unangetastet und kann später vererbt werden.
  4. Rente mit Puffer: Sie starten mit einer vorsichtigen Entnahme und bilden in guten Jahren einen Puffer auf dem Tagesgeldkonto, um in schlechten Börsenphasen keine ETFs mit Verlust verkaufen zu müssen (Pantoffel-Prinzip).
  5. Lernende Rente: Eine dynamische Strategie, bei der die Entnahmerate regelmäßig an die historische und erwartete Marktentwicklung sowie an die verbleibende Lebenserwartung angepasst wird.

Anbieter im Vergleich

Depotanbieter für ETF-Auszahlpläne

Nicht jede Bank bietet die Möglichkeit, einen automatisierten Auszahlplan einzurichten. Wir haben die Konditionen ausgewählter Depotbanken für Sie analysiert (Stand: 2026). Hinweis: Dies ist ein Auszug der Konditionen für provisionsfreie Fonds/ETFs.

Anbieter Depotgebühr / Verwahrkosten (ETFs) Mindestanlage / Sparplan Auszahlplan / Entnahme Besonderheiten
FNZ Bank 0,10 % p.a. (bis 2,5 Mio. €)
0,04 % p.a. (ab 2,5 Mio. €)
Sparplan ab 10 € Entnahmepläne einfach einrichtbar B2B-Plattform, Zugang zu über 1.500 ETFs, Serviceentgelt-Modell möglich
FFB (FIL Fondsbank) 0,10 % p.a. (bis 2,5 Mio. €)
0,04 % p.a. (ab 2,5 Mio. €)
Sparplan ab 25 € Entnahmepläne möglich Großes ETF-Universum, vierteljährliche Abrechnung der Bestandskosten
DAB BNP Paribas Konditionsabhängig (z.B. frei oder 28 € p.a.) Sparplan ab 50 € (max. 2.500 €) Entnahmepläne möglich Transaktionskosten bei ETFs oft 0,23 % zzgl. Fixkosten (z.B. 2 € bei Sparplan)
comdirect Kostenfrei (bei Aktivität/Sparplan) Sparplan ab 25 € (max. 500 €) Keine automatisierten Auszahlpläne möglich Kostenloses Verrechnungskonto, Auszahlungen müssen manuell getätigt werden
bank zweiplus Konditionsabhängig (Schweizer Depot) Abhängig vom Fonds/ETF Entnahmepläne möglich Schweizer Fondsdepot, Zugang zu speziellen Anlageklassen

Alle Angaben ohne Gewähr. Die tatsächlichen Kosten können je nach gewähltem Vermittlermodell und individuellem Serviceentgelt abweichen.

Steuern beim ETF-Auszahlplan

Wie werden Auszahlungen versteuert?

Wenn Sie Anteile Ihres ETF-Portfolios verkaufen, um Ihre monatliche Rente zu finanzieren, ist nur der erzielte Kursgewinn steuerpflichtig, nicht die gesamte Auszahlung. Die Besteuerung in Deutschland ist durch die Abgeltungsteuer klar geregelt:

  • Abgeltungsteuer: Auf Kapitalerträge (Gewinne, Dividenden) fallen pauschal 25 % Steuern an, zuzüglich 5,5 % Solidaritätszuschlag (ergibt 26,375 %) und ggf. Kirchensteuer.
  • Teilfreistellung: Bei Aktien-ETFs (mindestens 51 % Aktienquote) greift eine Teilfreistellung. 30 Prozent der Erträge bleiben komplett steuerfrei. Sie versteuern also effektiv nur 70 % der Gewinne.
  • Sparer-Pauschbetrag: Jedem Anleger stehen jährlich 1.000 Euro (2.000 Euro bei Verheirateten) steuerfrei zur Verfügung. Nutzen Sie hierfür einen Freistellungsauftrag bei Ihrer Depotbank.

Wenn Ihr persönlicher Einkommensteuersatz im Ruhestand unter 25 % liegt, können Sie über die Steuererklärung die sogenannte Günstigerprüfung beantragen. Das Finanzamt wendet dann Ihren niedrigeren Steuersatz an.

Ihr nächster Schritt

Lassen Sie uns Ihren Auszahlplan aufsetzen

Wir übernehmen die komplette Einrichtung und Verwaltung Ihres Pantoffel-Portfolios – von der persönlichen Risikoanalyse über die Depoteröffnung bis zur Umsetzung Ihrer individuellen Entnahmestrategie.

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Die Anfrage ist unverbindlich. Wir beraten Sie herstellerunabhängig und transparent.

Zum Auszahlplan-Angebot

Häufige Fragen

FAQ zum Auszahlplan mit ETFs

Wie hoch darf die monatliche Auszahlung beim ETF-Auszahlplan sein?

Die ideale Höhe hängt davon ab, ob das Kapital erhalten bleiben soll oder nicht. Als Faustregel für den Kapitalerhalt gilt oft die 4-Prozent-Regel (jährlich 4 % des Startkapitals entnehmen). Bei einem gewünschten Kapitalverzehr über z.B. 20 Jahre kann die monatliche Auszahlung deutlich höher ausfallen.

Was ist der Unterschied zwischen Kapitalverzehr und Kapitalerhalt beim Auszahlplan?

Beim Kapitalerhalt entnehmen Sie nur die erwirtschafteten Renditen (Zinsen, Dividenden, Kursgewinne) – Ihr Startkapital bleibt unangetastet. Beim Kapitalverzehr entnehmen Sie mehr als die Rendite, sodass das Kapital über eine vorher festgelegte Laufzeit (z.B. 20 Jahre) schrittweise auf null sinkt. Dafür ist die monatliche Rente höher.

Ab welchem Betrag lohnt sich ein ETF-Auszahlplan?

Ein ETF-Auszahlplan kann sich bereits ab einem Vermögen von 25.000 bis 50.000 Euro lohnen, um eine spürbare monatliche Zusatzrente zu generieren. Viele Banken und Depotanbieter ermöglichen Auszahlpläne schon ab 50 Euro monatlicher Entnahme.

Wie werden Auszahlungen aus einem ETF-Auszahlplan versteuert?

Kapitalerträge (Kursgewinne und Ausschüttungen) unterliegen der Abgeltungsteuer von 25 % zzgl. Solidaritätszuschlag und ggf. Kirchensteuer. Bei Aktien-ETFs greift jedoch eine Teilfreistellung von 30 %, sodass nur 70 % der Erträge versteuert werden. Zudem kann der Sparer-Pauschbetrag von 1.000 Euro (2.000 Euro für Verheiratete) genutzt werden.

Wie personalisieren Sie das Portfolio für mich?

Wir führen eine detaillierte Risikoanalyse durch und berücksichtigen Ihre individuellen Anlageziele, um das optimale Verhältnis zwischen Rendite- und Sicherheitsbaustein zu finden.

Wie oft wird mein Portfolio überprüft?

Wir überprüfen Ihr Portfolio regelmäßig und führen bei Bedarf ein Rebalancing durch, um das ursprüngliche Risikoprofil wiederherzustellen und an Marktentwicklungen anzupassen.

Ist der Service auch für Anleger vor dem Ruhestand geeignet?

Ja, unser Service ist für Anleger aller Altersgruppen geeignet. In der Ansparphase liegt der Fokus auf dem Vermögensaufbau, später wechseln wir nahtlos in die Entnahmephase.

Wie gehen Sie mit Marktschwankungen um?

Wir balancieren das Portfolio regelmäßig aus (Rebalancing) und nutzen den Sicherheitsbaustein (Tagesgeld) als Puffer. So müssen in schlechten Börsenphasen keine ETFs mit Verlust verkauft werden, um die Auszahlungen zu bedienen.

Transparenz und Aktualität

Fachlich geprüft

Fachredaktion Finanzmanager24
Rechtsstand:

Die Inhalte dienen der allgemeinen Information und ersetzen keine individuelle Anlage- oder Steuerberatung. Das Pantoffel-Portfolio ist ein Konzept der Stiftung Warentest, an dem wir uns orientieren.

  1. Stiftung Warentest (Finanztest): Das Pantoffel-Portfolio-Konzept
  2. Investmentsteuergesetz (InvStG): § 20 Teilfreistellung

Informationen zum Entnahmeplan