Absenkung des Garantiezinses für die Sofortrente zum 1. Januar 2022

Sofortrente

Absenkung des Garantiezinses für die Sofortrente zum 1. Januar 2022

Die Garantiezinssenkung zum 1. Januar 2022 ist eine beschlossene Sache.

Das Bundesministerium der Finanzen hat die Deckungsrückstellungsverordnung (DeckRV) geändert. Danach wird der Höchstrechnungszins zum Stichtag 01.01.2022 auf 0,25 %
gesenkt. In Folge der Senkung des Höchstrechnungszinses erfolgt bei Lebens- und Rentenversicherungen sowie der Sofortrente ab 01.01.2022 auch eine Senkung des Garantiezinses auf 0,25 %. Der neue Garantiezins von 0,25 % wird damit offiziell zum 1. Januar 2022 eingeführt.

Die Garantiezinssenkung gilt ab 202 für alle Neuverträge

Bestehende Versicherungsverträge sind von der Zinssenkung nicht betroffen. Für alle Verträge, die bis zum Jahresende abgeschlossen werden, gilt noch der aktuelle Garantiezins von 0,90 %. Ältere Versicherungsverträge können auch noch eine Verzinsung von garantiert bis zu 4 % enthalten.

Welche Versicherungen sind von der Zinssenkung betroffen

Von der Absenkung des Garantiezinses sind Lebens und Rentenversicherungen mit garantierter Kapitalzahlung oder Rentenzahlung betroffen. Umgangssprachlich ist hier die Rede von klassischen Tarifen mit Garantiezins und Überschussbeteiligung.

Zu diesen Tarifen zählen zum Beispiel:

  • Sofortrente und private Rentenversicherung
  • Kapitallebensversicherung
  • Riester-Rente, Basisrente und betriebliche Altersvorsorge

Was ist der Garantiezins

Beim Garantiezins handelt es sich um den Zinssatz, den Versicherungen ihren Kunden zu Vertragsbeginn zusagen dürfen. Das bedeutet, die garantierte Rente oder garantierte Kapitalauszahlung darf maximal mit dem Garantiezinssatz kalkuliert werden. Der Garantiezins ist im Versicherungsvertrag festgeschrieben und kann während der Vertragslaufzeit nicht mehr geändert werden. Die Verträge der Versicherungskunden werden jedoch höher verzinst, da zum Garantiezins auch noch Beteiligungen an den Überschüssen und Bewertungsreserven gutgeschrieben werden. Die Gesamtverzinsung der Sofortrente oder anderen Rentenversicherung wird jährlich neu festgelegt.

Beispiel: Wird eine 2022 neu abgeschlossene sofort beginnende Rentenversicherung insgesamt mit 2,5 % verzinst, werden diese Zinsen dem Vertrag für 2017 gutgeschrieben. Im darauffolgenden Jahr wird die Gesamtverzinsung neu festgelegt, diese kann höher oder niedriger ausfallen. Während der gesamten Laufzeit der Versicherung (20-30 Jahre) kann die Verzinsung jedoch nie unter die 0,25 % Garantiezins fallen.

Was bedeutet der Garantiezins für die Sofortrente

Die Höhe der Sofortrente setzt sich zusammen, aus der garantierten Rente und der Überschussrente. Durch den geringeren Garantiezins verringert sich auch die Garantierente und damit auch die Gesamtrente.

Sollten Kunden noch in diesem Jahr einen neuen Vertrag abschließen

Wer ohnehin vorhatte, eine Sofortrente oder anderen klassischen Altersvorsorgevertrag abzuschließen, sollte noch bis 31.12.2021 aktiv werden und sich den höheren Garantiezins und damit auch die höhere Gesamtrente sichern. Wichtig ist, die Antragstellung sowie die Annahme des Vertrages durch die Versicherung müssen noch in diesem Jahr erfolgen. Der eigentliche Vertragsbeginn kann aber auch bis zum März 2022 hinausgeschoben werden.

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