Die steuerliche Behandlung der Sofortrente ist einer ihrer größten, aber oft übersehenen Vorteile. Während andere Kapitalerträge voll der Abgeltungssteuer unterliegen, wird bei der Sofortrente nur ein kleiner Teil – der sogenannte Ertragsanteil – besteuert. Für einen 65-jährigen Rentner sind das gerade einmal 18 Prozent der monatlichen Rente. Diese Steuervorteile können über die Laufzeit einer Sofortrente zu Ersparnissen von mehreren zehntausend Euro führen. In diesem umfassenden Ratgeber erklären wir Ihnen, wie die Besteuerung der Sofortrente funktioniert, wie Sie Steuern sparen können und welche Strategien zur Optimierung Ihrer Steuerlast führen.
Grundlagen der Sofortrente-Besteuerung: Der Ertragsanteil erklärt
Was ist der Ertragsanteil?
Der Ertragsanteil ist der Prozentsatz der Sofortrente, der als steuerpflichtiges Einkommen behandelt wird. Er basiert auf der Überlegung, dass ein Teil der Rente lediglich die Rückzahlung des eingezahlten Kapitals darstellt, während nur ein Teil tatsächlich Ertrag ist. Dieser Ertragsanteil wird vom Gesetzgeber in einer Tabelle festgelegt und richtet sich nach dem Alter des Versicherten bei Rentenbeginn.
Die Logik dahinter ist einfach: Je älter Sie bei Rentenbeginn sind, desto kürzer ist die statistische Lebenserwartung und desto höher ist der Anteil der Rente, der als Ertrag gilt. Ein 65-jähriger Mann hat eine statistische Lebenserwartung von etwa 84 Jahren, erhält also voraussichtlich 19 Jahre lang Rente. Der Ertragsanteil von 18 Prozent spiegelt wider, dass 82 Prozent der Rente als Rückzahlung des eingezahlten Kapitals gelten.
Diese Regelung ist seit Jahrzehnten etabliert und hat sich als steuerpolitisches Instrument bewährt. Sie soll die private Altersvorsorge fördern, indem sie steuerlich attraktiver gestaltet wird als andere Anlageformen. Der Ertragsanteil wird bei Vertragsbeginn festgeschrieben und bleibt über die gesamte Laufzeit konstant – auch wenn sich die Steuergesetze ändern sollten.
Die Ertragsanteil-Tabelle im Detail
Die Höhe des Ertragsanteils hängt ausschließlich vom Alter bei Rentenbeginn ab. Die aktuelle Tabelle für lebenslange Leibrenten sieht folgendermaßen aus:
Alter bei Rentenbeginn |
Ertragsanteil |
60 Jahre |
22 % |
61 Jahre |
21 % |
62 Jahre |
20 % |
63 Jahre |
19 % |
64 Jahre |
18 % |
65 Jahre |
18 % |
66 Jahre |
17 % |
67 Jahre |
17 % |
68 Jahre |
16 % |
69 Jahre |
15 % |
70 Jahre |
15 % |
Diese Tabelle zeigt deutlich: Je später Sie mit der Sofortrente beginnen, desto geringer wird die Steuerbelastung. Ein 70-jähriger Rentner muss nur 15 Prozent seiner Rente versteuern, während es bei einem 60-Jährigen 22 Prozent sind. Dieser Unterschied kann über die Laufzeit erhebliche Auswirkungen haben.
Wichtig zu wissen ist, dass der Ertragsanteil nur für private Leibrenten gilt. Die gesetzliche Rente und betriebliche Altersvorsorge werden nach anderen Regeln besteuert. Seit 2005 unterliegen diese der nachgelagerten Besteuerung, bei der die Renten schrittweise voll steuerpflichtig werden.
Praktische Berechnung der Steuerlast
Die Berechnung der Steuerlast bei einer Sofortrente ist relativ einfach. Zunächst wird der steuerpflichtige Anteil ermittelt, indem die monatliche Rente mit dem Ertragsanteil multipliziert wird. Dieser Betrag wird dann mit dem persönlichen Steuersatz besteuert.
Ein konkretes Beispiel: Herr Müller ist 65 Jahre alt und erhält eine monatliche Sofortrente von 600 Euro. Der Ertragsanteil beträgt 18 Prozent, somit sind 108 Euro pro Monat steuerpflichtig. Bei einem persönlichen Steuersatz von 25 Prozent fallen 27 Euro Steuern pro Monat an. Die effektive Steuerbelastung beträgt somit nur 4,5 Prozent der gesamten Rente.
Zum Vergleich: Hätte Herr Müller das Geld in Festgeld angelegt und würde monatlich 600 Euro entnehmen, wären die Zinserträge voll mit der Abgeltungssteuer von 25 Prozent plus Solidaritätszuschlag belastet. Bei einer Rendite von 3 Prozent würden etwa 150 Euro der monatlichen Entnahme als Zinserträge gelten und mit etwa 40 Euro besteuert – fast 50 Prozent mehr als bei der Sofortrente.
Steuervorteile im Vergleich zu anderen Anlageformen
Sofortrente vs. Festgeld und Anleihen
Der Steuervorteil der Sofortrente wird besonders deutlich im Vergleich zu klassischen Zinsanlagen. Festgeld, Sparbücher und Anleihen unterliegen der Abgeltungssteuer von 25 Prozent plus Solidaritätszuschlag und gegebenenfalls Kirchensteuer. Die Gesamtbelastung liegt somit bei etwa 26,4 bis 28 Prozent aller Zinserträge.
Bei der Sofortrente hingegen wird nur der geringe Ertragsanteil mit dem persönlichen Steuersatz besteuert. Für die meisten Rentner liegt dieser deutlich unter der Abgeltungssteuer, da sie oft niedrigere Einkommen haben. Selbst bei einem persönlichen Steuersatz von 30 Prozent beträgt die effektive Belastung nur etwa 5,4 Prozent der gesamten Rente (18% Ertragsanteil × 30% Steuersatz).
Ein Rechenbeispiel verdeutlicht den Unterschied: 100.000 Euro in Festgeld mit 3 Prozent Zinsen ergeben 3.000 Euro jährliche Zinserträge. Nach Abzug der Abgeltungssteuer bleiben etwa 2.200 Euro netto. Die gleiche Summe in einer Sofortrente würde etwa 5.000 Euro jährliche Rente ergeben, von denen nur 900 Euro steuerpflichtig wären. Bei 25 Prozent Steuersatz blieben 4.775 Euro netto – mehr als doppelt so viel.
Sofortrente vs. Aktien und ETFs
Auch gegenüber Aktien und ETFs bietet die Sofortrente steuerliche Vorteile, allerdings sind diese weniger eindeutig. Dividenden und Kursgewinne unterliegen ebenfalls der Abgeltungssteuer, jedoch können Verluste mit Gewinnen verrechnet werden. Zudem steht jedem Anleger ein jährlicher Sparerpauschbetrag von 1.000 Euro zu.
Bei thesaurierenden ETFs fällt zusätzlich eine jährliche Vorabpauschale an, die auch ohne Verkäufe besteuert wird. Diese Vorabpauschale beträgt 2025 etwa 2,6 Prozent des Fondswertes und wird mit der Abgeltungssteuer belastet. Beim späteren Verkauf werden die Kursgewinne abzüglich der bereits versteuerten Vorabpauschalen besteuert.
Die Sofortrente hat den Vorteil, dass keine laufenden Steuern auf nicht realisierte Gewinne anfallen. Die Besteuerung erfolgt nur auf den geringen Ertragsanteil der tatsächlich erhaltenen Rente. Zudem gibt es keine Komplexität bei der Verlustverrechnung oder der Berechnung von Vorabpauschalen.
Allerdings können Aktien und ETFs langfristig höhere Renditen erzielen, die die steuerlichen Nachteile kompensieren können. Die Entscheidung hängt daher von der individuellen Risikobereitschaft und den Renditeerwartungen ab.
Sofortrente vs. Immobilien
Mieteinnahmen aus Immobilien unterliegen der vollen Einkommensteuer mit dem persönlichen Steuersatz. Allerdings können verschiedene Kosten wie Abschreibungen, Reparaturen und Verwaltungskosten steuerlich geltend gemacht werden. Die effektive Steuerbelastung hängt stark von der individuellen Situation ab.
Die Sofortrente bietet den Vorteil der Einfachheit: Es gibt keine Verwaltungskosten, keine Reparaturen und keine Mietausfälle. Die Steuerbelastung ist vorhersagbar und gering. Dafür entfallen die Chancen auf Wertsteigerungen und die Möglichkeit, Kosten steuerlich abzusetzen.
Für Anleger, die sich nicht um die Verwaltung von Immobilien kümmern möchten, bietet die Sofortrente eine attraktive Alternative mit geringerer Steuerbelastung und weniger Aufwand.
Optimierungsstrategien für die Sofortrente-Besteuerung
Timing des Rentenbeginns
Das Alter bei Rentenbeginn hat erheblichen Einfluss auf die Steuerbelastung. Jedes Jahr, das Sie später mit der Sofortrente beginnen, reduziert den Ertragsanteil und damit die Steuerlast. Der Unterschied zwischen einem Rentenbeginn mit 60 und 65 Jahren beträgt 4 Prozentpunkte (22% vs. 18%), was bei einer monatlichen Rente von 500 Euro eine Steuerersparnis von etwa 5 Euro pro Monat bedeutet.
Über die Laufzeit einer Sofortrente können sich diese scheinbar geringen Unterschiede zu erheblichen Summen addieren. Bei einer 25-jährigen Laufzeit und einem Steuersatz von 25 Prozent würde die Steuerersparnis etwa 1.500 Euro betragen. Allerdings müssen Sie auch berücksichtigen, dass Sie bei späterem Rentenbeginn weniger Jahre Rente erhalten.
Die optimale Strategie hängt von Ihrer individuellen Situation ab. Wenn Sie noch andere Einkommen haben oder arbeiten können, kann es sinnvoll sein, den Rentenbeginn zu verschieben. Wenn Sie jedoch dringend auf die Rente angewiesen sind, sollten Sie nicht nur wegen der Steuervorteile warten.
Kombination mit anderen Einkommensquellen
Die Sofortrente kann strategisch mit anderen Einkommensquellen kombiniert werden, um die Gesamtsteuerbelastung zu optimieren. Da nur der geringe Ertragsanteil steuerpflichtig ist, bleibt oft Raum im niedrigen Steuersatz-Bereich für andere Einkommen.
Ein Beispiel: Ein Rentner mit einer Sofortrente von 800 Euro monatlich (144 Euro steuerpflichtig bei 18% Ertragsanteil) und einer gesetzlichen Rente von 1.200 Euro (vollständig steuerpflichtig) hat ein steuerpflichtiges Jahreseinkommen von etwa 16.128 Euro. Bei einem Grundfreibetrag von 11.604 Euro (2025) und einem Eingangssteuersatz von 14 Prozent ist die Steuerbelastung sehr gering.
Zusätzliche Einkommen wie Zinsen, Dividenden oder Mieteinnahmen würden in diesem Fall nur mit dem niedrigen Eingangssteuersatz besteuert, während sie bei höheren Einkommen mit Spitzensteuersätzen belastet würden.
Gestaltung bei höheren Vermögen
Bei größeren Vermögen kann es sinnvoll sein, die Sofortrente auf mehrere Jahre zu verteilen oder verschiedene Produkte zu kombinieren. Statt 200.000 Euro auf einmal in eine Sofortrente zu investieren, könnten Sie beispielsweise in zwei Tranchen von je 100.000 Euro investieren – eine sofort und eine in fünf Jahren.
Diese Strategie hat mehrere Vorteile: Sie bleiben flexibler, können von möglicherweise besseren Konditionen in der Zukunft profitieren und können die Steuerbelastung über mehrere Jahre verteilen. Allerdings entgehen Ihnen auch die Rentenzahlungen aus der zweiten Tranche in den ersten fünf Jahren.
Eine andere Strategie ist die Kombination verschiedener Produkte. Ein Teil des Vermögens wird in eine Sofortrente investiert, ein anderer Teil in steueroptimierte Anlagen wie thesaurierende ETFs oder Immobilien. Diese Diversifikation kann sowohl steuerliche als auch renditemäßige Vorteile bieten.
Sonderfälle und besondere Situationen
Sofortrente bei Ehepaaren
Ehepaare haben besondere Möglichkeiten zur Steueroptimierung. Sie können die Sofortrente auf beide Partner aufteilen und so von zwei Grundfreibeträgen profitieren. Wenn ein Partner deutlich niedrigere Einkommen hat, kann es sinnvoll sein, die Sofortrente auf diesen Partner abzuschließen.
Eine weitere Option ist die Verbundene Leben-Rente, bei der beide Partner versichert sind und die Rente bis zum Tod des länger lebenden Partners gezahlt wird. Diese Variante bietet Schutz für den überlebenden Partner, hat aber andere steuerliche Auswirkungen.
Bei der Planung sollten auch die Auswirkungen auf andere steuerliche Aspekte berücksichtigt werden, wie beispielsweise die Krankenversicherung der Rentner oder mögliche Freibeträge bei der Erbschaftsteuer.
Sofortrente und Krankenversicherung
Die Sofortrente hat auch Auswirkungen auf die Krankenversicherung. Pflichtversicherte Rentner müssen auf ihre Sofortrente Krankenversicherungsbeiträge zahlen, allerdings nur auf den vollen Betrag, nicht nur auf den Ertragsanteil. Der Beitragssatz beträgt 14,6 Prozent plus Zusatzbeitrag der jeweiligen Krankenkasse.
Für freiwillig versicherte Rentner gelten andere Regeln. Sie können wählen, ob sie Beiträge auf die Sofortrente zahlen möchten oder nicht. Diese Entscheidung sollte sorgfältig abgewogen werden, da sie Auswirkungen auf den Leistungsanspruch haben kann.
Privatversicherte sind von diesen Regelungen nicht betroffen, müssen aber ihre Beiträge weiterhin selbst zahlen. Die Sofortrente kann hier helfen, die Beitragszahlungen zu finanzieren.
Sofortrente bei Pflegebedürftigkeit
Wenn Sie pflegebedürftig werden und Leistungen der Sozialhilfe beantragen müssen, wird auch die Sofortrente als Einkommen angerechnet. Allerdings nur der tatsächlich erhaltene Betrag, nicht das ursprünglich eingezahlte Kapital. Dies kann ein Vorteil gegenüber anderen Vermögensformen sein, die vollständig angerechnet werden.
Einige Sofortrenten-Anbieter bieten spezielle Tarife mit Pflegeoption an. Dabei verdoppelt sich die Rente im Pflegefall, was zusätzlichen Schutz bietet. Diese Zusatzleistungen sind ebenfalls nur mit dem Ertragsanteil steuerpflichtig.
Häufige Steuerfehler vermeiden
Fehler bei der Steuererklärung
Viele Sofortrenten-Bezieher machen Fehler bei der Steuererklärung. Der häufigste Fehler ist es, die gesamte Rente als steuerpflichtig anzugeben statt nur den Ertragsanteil. Dies führt zu einer erheblichen Überzahlung von Steuern.
Ein weiterer Fehler ist es, den Ertragsanteil falsch zu berechnen. Maßgeblich ist das Alter bei Rentenbeginn, nicht das aktuelle Alter. Wenn Sie mit 65 Jahren eine Sofortrente abgeschlossen haben, bleibt der Ertragsanteil von 18 Prozent über die gesamte Laufzeit bestehen, auch wenn Sie inzwischen älter sind.
Auch die Angabe in der falschen Zeile der Steuererklärung kommt häufig vor. Sofortrenten gehören in die Anlage R unter “Lebenslange Leibrenten”, nicht zu den Kapitalerträgen oder anderen Einkunftsarten.
Fehler bei der Planung
Ein häufiger Planungsfehler ist es, nur die Steuervorteile zu betrachten und andere Aspekte zu vernachlässigen. Die Sofortrente sollte nicht nur wegen der Steuervorteile gewählt werden, sondern muss zur gesamten Finanzplanung passen.
Ein weiterer Fehler ist es, die Inflation zu unterschätzen. Auch wenn die Sofortrente steuerlich vorteilhaft ist, kann eine feste Rente über die Jahre an Kaufkraft verlieren. Eine Dynamisierung oder Überschussbeteiligung kann hier helfen, kostet aber Rendite.
Schließlich sollten Sie nicht vergessen, dass die Steuergesetze sich ändern können. Auch wenn der Ertragsanteil bei Vertragsbeginn festgeschrieben wird, können sich andere steuerliche Rahmenbedingungen ändern. Eine zu starke Fokussierung auf aktuelle Steuervorteile kann daher problematisch sein.
Praktische Tipps für die Steueroptimierung
Dokumentation und Nachweise
Führen Sie sorgfältig Buch über Ihre Sofortrente. Bewahren Sie alle Unterlagen auf, insbesondere den Versicherungsschein, in dem der Ertragsanteil festgelegt ist. Diese Unterlagen benötigen Sie für die Steuererklärung und mögliche Nachfragen des Finanzamts.
Erstellen Sie eine einfache Tabelle, in der Sie die monatlichen Rentenzahlungen, den steuerpflichtigen Anteil und die gezahlten Steuern dokumentieren. Dies erleichtert die jährliche Steuererklärung erheblich.
Wenn Sie mehrere Sofortrenten haben oder die Rente dynamisiert wird, kann die Berechnung komplexer werden. In solchen Fällen sollten Sie einen Steuerberater hinzuziehen oder eine Steuersoftware verwenden.
Professionelle Beratung nutzen
Die Steueroptimierung bei der Sofortrente kann komplex sein, insbesondere bei höheren Vermögen oder besonderen Lebenssituationen. Ein Steuerberater kann Ihnen helfen, die optimale Strategie zu entwickeln und Fehler zu vermeiden.
Auch ein Versicherungsmakler oder Finanzberater kann wertvolle Hinweise geben, wie verschiedene Produkte steuerlich optimal kombiniert werden können. Die Beratungskosten amortisieren sich oft durch die Steuerersparnisse.
Nutzen Sie auch die kostenlosen Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung oder der Verbraucherzentralen. Diese können Ihnen grundlegende Informationen zur Besteuerung von Renten geben.
Regelmäßige Überprüfung
Überprüfen Sie regelmäßig Ihre Steuersituation und passen Sie Ihre Strategie gegebenenfalls an. Änderungen in den Steuergesetzen, Ihrer Lebenssituation oder Ihren Einkommen können Anpassungen erforderlich machen.
Besonders wichtig ist dies bei größeren Lebensveränderungen wie Heirat, Scheidung, Umzug oder dem Tod des Partners. Diese Ereignisse können erhebliche Auswirkungen auf Ihre Steuersituation haben.
Auch die Entwicklung Ihrer anderen Einkommen sollten Sie im Blick behalten. Wenn sich Ihre Gesamteinkommen erheblich ändern, kann es sinnvoll sein, die Struktur Ihrer Altersvorsorge anzupassen.
Zukunftsaussichten: Wie entwickelt sich die Besteuerung?
Mögliche Gesetzesänderungen
Die Besteuerung der Sofortrente ist seit Jahrzehnten stabil, aber Gesetzesänderungen sind nie ausgeschlossen. Diskutiert wird immer wieder eine Vereinheitlichung der Rentenbesteuerung oder eine Anpassung der Ertragsanteil-Tabelle an die gestiegene Lebenserwartung.
Bisher haben sich solche Änderungen jedoch nicht durchgesetzt, da sie die private Altersvorsorge weniger attraktiv machen würden. Die Politik hat ein Interesse daran, private Vorsorge zu fördern, um die gesetzliche Rente zu entlasten.
Sollten Änderungen kommen, würden sie wahrscheinlich nur für Neuverträge gelten. Bestehende Verträge genießen in der Regel Bestandsschutz, da der Ertragsanteil bei Vertragsbeginn festgeschrieben wird.
Demografische Entwicklung
Die demografische Entwicklung spricht für eine Beibehaltung der günstigen Besteuerung. Mit einer alternden Gesellschaft wird private Altersvorsorge immer wichtiger. Die Politik wird daher wahrscheinlich die steuerlichen Anreize beibehalten oder sogar ausbauen.
Gleichzeitig steigt die Lebenserwartung weiter, was die Sofortrente attraktiver macht. Wer heute eine Sofortrente abschließt, kann mit einer längeren Rentenbezugsdauer rechnen als frühere Generationen.
Europäische Entwicklungen
Auch auf europäischer Ebene gibt es Bestrebungen, die Altersvorsorge zu harmonisieren. Bisher haben diese jedoch nicht zu konkreten Änderungen in der deutschen Besteuerung geführt. Die Sofortrente bleibt ein nationales Produkt mit nationaler Besteuerung.
Die Entwicklungen in anderen EU-Ländern zeigen jedoch, dass die deutsche Regelung durchaus vorteilhaft ist. In vielen Ländern werden Renten deutlich höher besteuert als in Deutschland.
Fazit: Die Sofortrente als Steuersparmodell
Die steuerliche Behandlung der Sofortrente ist einer ihrer größten Vorteile und macht sie zu einem attraktiven Baustein der Altersvorsorge. Mit einer effektiven Steuerbelastung von oft nur 5-10 Prozent der gesamten Rente bietet sie erhebliche Vorteile gegenüber anderen Anlageformen.
Der Schlüssel liegt im Ertragsanteil, der je nach Alter bei Rentenbeginn nur 15-22 Prozent der Rente ausmacht. Dieser geringe Anteil wird dann noch mit dem persönlichen Steuersatz besteuert, der bei Rentnern oft niedrig ist. Die Kombination aus niedrigem Ertragsanteil und niedrigem Steuersatz führt zu einer minimalen Steuerbelastung.
Besonders attraktiv ist die Planungssicherheit: Der Ertragsanteil wird bei Vertragsbeginn festgeschrieben und bleibt über die gesamte Laufzeit konstant. Auch wenn sich die Steuergesetze ändern sollten, sind Sie vor Verschlechterungen geschützt.
Die Steuervorteile allein sollten jedoch nicht der einzige Grund für eine Sofortrente sein. Sie muss zur gesamten Finanzplanung passen und Ihre Bedürfnisse nach Sicherheit, Flexibilität und Rendite erfüllen. In Kombination mit anderen Vorteilen wie der lebenslangen Garantie und der Einfachheit macht die günstige Besteuerung die Sofortrente jedoch zu einer sehr attraktiven Option.
Wer die steuerlichen Möglichkeiten optimal nutzen möchte, sollte sich professionell beraten lassen. Ein Steuerberater oder Finanzberater kann helfen, die Sofortrente optimal in die Gesamtstrategie einzubinden und alle Vorteile zu nutzen. Die Beratungskosten amortisieren sich oft durch die Steuerersparnisse.
Die Sofortrente ist und bleibt eines der steuerlich attraktivsten Altersvorsorgeprodukte in Deutschland. Wer Wert auf Sicherheit, Einfachheit und Steuervorteile legt, sollte sie als wichtigen Baustein seiner Altersvorsorge in Betracht ziehen.
Über den Autor: Dirk Wedler ist Geschäftsführer von Finanzmanager24 und Experte für Altersvorsorge und Versicherungen. Mit über 15 Jahren Erfahrung in der Finanzbranche berät er Kunden bei der optimalen Gestaltung ihrer Altersvorsorge.
Disclaimer: Dieser Artikel dient ausschließlich der Information und stellt keine Steuerberatung dar. Die Steuergesetze können sich ändern und die individuelle Situation kann abweichen. Vor wichtigen Entscheidungen sollten Sie einen Steuerberater konsultieren.
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