Hinterbliebenenrente 2025: Aktuelle Freibeträge und Hinzuverdienstgrenzen
Zum 1. Juli 2025 treten neue Regelungen für die Freibeträge bei Hinterbliebenenrenten in Kraft. Diese Anpassungen betreffen insbesondere Witwen, Witwer und Waisen, die neben ihrer Rente ein zusätzliches Einkommen erzielen. Die Deutsche Rentenversicherung hat die Freibeträge erhöht, um den veränderten Lebenshaltungskosten Rechnung zu tragen.
Neue Freibeträge ab Juli 2025
Die monatlichen Freibeträge für Hinterbliebene ohne Kinder betragen ab dem 1. Juli 2025:
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Witwe/Witwer: 1.076,86 Euro
Für jedes waisenrentenberechtigte Kind erhöht sich der Freibetrag um 228,42 Euro:
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Ein Kind: 1.305,28 Euro
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Zwei Kinder: 1.533,71 Euro
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Drei Kinder: 1.762,13 Euro
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Vier Kinder: 1.990,56 Euro
Diese Freibeträge gelten bundesweit, unabhängig vom Wohnort.
Anrechnung von Einkommen
Eigene Einkünfte der Hinterbliebenen werden auf die Rente angerechnet, sofern sie den jeweiligen Freibetrag überschreiten. Dabei werden 40 Prozent des übersteigenden Betrags von der Hinterbliebenenrente abgezogen.
Beispiel:
Eine Witwe ohne Kinder erzielt ein monatliches Nettoeinkommen von 1.500 Euro. Der Freibetrag beträgt 1.076,86 Euro. Die Differenz von 423,14 Euro wird zu 40 Prozent angerechnet, was 169,26 Euro entspricht. Dementsprechend wird die Witwenrente um diesen Betrag gekürzt.
Berücksichtigte Einkommensarten
Folgende Einkünfte werden bei der Anrechnung berücksichtigt:
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Einkommen aus Erwerbstätigkeit
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Renten der gesetzlichen Rentenversicherung
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Betriebsrenten
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Mieteinnahmen
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Kapitalerträge
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Renten aus privaten Lebens- oder Unfallversicherungen
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Elterngeld
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Vergleichbare ausländische Einkommen
Nicht angerechnet werden bedarfsorientierte Leistungen wie das Bürgergeld oder die Grundsicherung im Alter.
Besonderheiten im Sterbevierteljahr
In den ersten drei Kalendermonaten nach dem Tod des Versicherten – dem sogenannten Sterbevierteljahr – wird das Einkommen des Hinterbliebenen nicht auf die Rente angerechnet. In dieser Zeit wird die Rente in voller Höhe gezahlt, um den finanziellen Übergang zu erleichtern.
Waisenrente
Für Waisenrenten gilt seit dem 1. Juli 2015 keine Einkommensanrechnung mehr. Kinder erhalten die Waisenrente bis zur Vollendung des 27. Lebensjahres, sofern bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind, wie beispielsweise Schul- oder Berufsausbildung.
Was ist eine Hinterbliebenenrente?
Die Hinterbliebenenrente ist eine Leistung der gesetzlichen Rentenversicherung, die Ehe- oder Lebenspartnern sowie Kindern eines verstorbenen Versicherten zusteht. Sie soll den Einkommensausfall nach dem Tod einer nahestehenden Person abmildern und umfasst vor allem die Witwen- oder Witwerrente sowie die Waisenrente.
Wer hat Anspruch auf eine Witwen- oder Witwerrente?
Grundsätzlich haben Ehepartner oder eingetragene Lebenspartner Anspruch auf eine Witwen- bzw. Witwerrente, wenn:
- der verstorbene Partner die allgemeine Wartezeit von fünf Jahren in der gesetzlichen Rentenversicherung erfüllt hat oder bereits eine Rente bezogen hat.
- die Ehe oder Lebenspartnerschaft zum Zeitpunkt des Todes bestanden hat.
- der überlebende Partner nicht wieder geheiratet hat.
Es wird zwischen zwei Varianten unterschieden:
Kleine Witwen-/Witwerrente
- Wird für maximal 24 Monate gezahlt
- Voraussetzung: Ehe dauerte mindestens ein Jahr
- Höhe: 25 % der Rente des Verstorbenen
- Gilt nur bei Todesfällen vor dem 1. Januar 2002 oder bei besonderem Vertrauensschutz
Große Witwen-/Witwerrente
- Unbefristete Zahlung, wenn:
- der überlebende Partner ein Kind erzieht, oder
- selbst erwerbsgemindert ist, oder
- älter als 47 Jahre ist (seit 2029; derzeit Übergangsregelung: 45 Jahre und 11 Monate im Jahr 2025)
- Höhe: 55 % der Rente des Verstorbenen (bzw. 60 % bei altem Recht vor 2002)
Wie hoch ist die durchschnittliche Witwen- oder Witwerrente?
Die Rentenhöhe hängt vom Versicherungsverlauf und Rentenanspruch des Verstorbenen ab. Durchschnittswerte laut DRV (2024):
- Große Witwenrente (West): ca. 970 €
- Große Witwenrente (Ost): ca. 860 €
- Kleine Witwenrente: deutlich niedriger, da nur 25 % gezahlt werden
Nach Abzug von eigenen Einkünften kann sich die effektive Zahlung reduzieren.
Was gilt für die Waisenrente?
Anspruchsberechtigt sind:
- Kinder bis zum 18. Lebensjahr
- Bis 27 Jahre, wenn sie sich in:
- Schul- oder Berufsausbildung befinden
- einem freiwilligen sozialen oder ökologischen Jahr engagieren
- aufgrund einer Behinderung nicht selbst für ihren Lebensunterhalt sorgen können
Höhe der Waisenrente:
- Halbwaisenrente: 10 % der Rente, die dem verstorbenen Elternteil zugestanden hätte
- Vollwaisenrente: 20 % der Summe beider Elternteile (wenn beide verstorben sind)
- Zusätzlich werden Zuschläge aus den sogenannten Rentenpunkten gezahlt
Die durchschnittliche Halbwaisenrente liegt aktuell bei etwa 180–220 € monatlich, die Vollwaisenrente entsprechend höher.
Wichtig: Für Waisenrenten erfolgt seit Juli 2015 keine Einkommensanrechnung mehr.
Was ist bei Erziehungsrenten zu beachten?
Eine Erziehungsrente erhalten geschiedene Ehepartner, wenn sie ein gemeinsames Kind erziehen und der frühere Ehepartner verstorben ist. Voraussetzung ist u. a. eine eigene Versicherungszeit.
- Höhe: Entspricht der vollen Altersrente, abzüglich fiktiver Anrechnung des geschiedenen Partners
- Einkommensanrechnung erfolgt wie bei Witwen-/Witwerrenten
Sterbevierteljahr – drei Monate ohne Einkommensprüfung
In den ersten drei Kalendermonaten nach dem Tod des Partners (Sterbevierteljahr) wird die Witwen- oder Witwerrente in voller Höhe gezahlt – unabhängig von eigenem Einkommen. Danach greift ggf. die Einkommensanrechnung über die Freibeträge.
Fazit: Hinterbliebenenrente 2025 – Mehr Spielraum, aber viele Regeln
Die Erhöhung der Freibeträge ab Juli 2025 ist ein wichtiger Schritt, um Hinterbliebene finanziell zu entlasten. Dennoch bleibt es entscheidend, die Voraussetzungen und Anrechnungsregeln zu kennen. Wer plant, neben der Rente zu arbeiten oder zusätzliche Einkünfte bezieht, sollte sich frühzeitig beraten lassen.
Ob Witwen-, Waisen- oder Erziehungsrente – die gesetzliche Rentenversicherung bietet viele Schutzmechanismen für Hinterbliebene. Allerdings ist eine rechtzeitige private Vorsorge unverzichtbar, um den Lebensstandard auch im Alter oder im Ernstfall zu sichern.
❗ Tipp: Lassen Sie sich regelmäßig von der Deutschen Rentenversicherung beraten oder nutzen Sie Online-Rechner zur Prognose Ihrer Versorgungslücke.
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