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Was berücksichtigt der Ertragsanteil bei der Sofortrente?
Der Ertragsanteil ist der Teil der Rente, der steuerpflichtig ist – abhängig vom Alter bei Rentenbeginn. Mit 65 Jahren beträgt er 18 %, bei 60 Jahren 22 % . Durch diesen verminderten steuerpflichtigen Anteil fällt die Steuerlast bei Sofortrenten geringer aus als bei anderen Kapitalanlagen.