Rentenversicherung Vergleich – Vor- und Nachteile der Rüruprente

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Rentenversicherung Vergleich – Vor- und Nachteile der Rüruprente

Viele Personen, die eine Rüruprente abgeschlossen haben stellen sich die Frage, wie es sich mit der Rüruprente verhält, wenn sie arbeitslos werden oder in den Hartz IV Bezug abrutschen. Im Gegensatz zu einer Lebensversicherung oder einem anderen Sparvertrag ist das Kapital, das in die Rüruprente investiert wird, umfassend vor dem Verlust geschützt. Es wird weder als Vermögen angerechnet, noch kann das Jobcenter verlangen, dass der Sparvertrag aufgelöst wird. Auch eine Beitragsfreistellung liegt einzig und allein im Ermessen der Person, die sich für die Rüruprente entschieden hat.

Rüruprente und Arbeitslosigkeit

Seit einigen Jahren legt der Gesetzgeber großen Wert darauf, dass möglichst viele Personen eine private Altersvorsorge abschließen. Während die Riester-Rente an bestimmte Vorgaben gebunden ist, kann die Rüruprente von nahezu jeder Person, die dies möchte, in Anspruch genommen werden. Dabei kann sie selbst entscheiden, ob sie eine klassische Variante oder eine fondsgebundene Variante bevorzugen möchte. Die fondsgebundene Variante eignet sich vor allem für Personen, die bereit sind, für eine höhere Rente ein gewisses Risiko einzugehen. Aufgrund ihrer Wichtigkeit ist die Rüruprente während der Ansparphase weigehend vor dem Zugriff Dritter geschützt.

Rüruprente und Hartz IV

Im Gegensatz zu vielen anderen Formen der privaten Vorsorge kann eine Rüruprente nicht auf das Vermögen bei einem Hartz IV Bezug angerechnet werden. Etwas anders sieht es aus, wenn bereits die Auszahlungsphase, aber noch nicht das gesetzliche Rentenalter erreicht ist. Sollte es während dieser Zeit, die maximal fünf Jahre umfassen kann, zum einem Hartz IV Bezug kommen, wird die Rüruprente zwar nicht auf das Vermögen, aber auf das monatliche Einkommen angerechnet.

Rüruprente und Insolvenz

Da die Rüruprente sehr häufig von Selbständigen und Freiberuflern abgeschlossen wird, ist das Risiko, während der Ansparphase insolvent zu werden, deutlich höher als bei vielen anderen Personen. Auch hier hat der Gesetzgeber entsprechend Vorsorge getroffen. So müssen die Beiträge zur Rüruprente nicht nur bei einem Hartz IV Bezug, sondern auch bei einer Insolvenz unangetastet bleiben. Weder ein privater, noch ein öffentlich-rechtlicher Gläubiger kann darauf zurückgreifen.

 Fazit

Der Rentenversicherung Vergleich zeigt, die Rürup-Rente bietet für Freiberufler und Selbständige Vorteile. Mit der staatlich geförderte Rürup-Rente (Basis-Rente) können Sparer Steuervorteile nutzen und eine Basis für Ihre Altersvorsorge schaffen. Der Pfändungsschutz ist für Selbständige und Freiberufler im Falle einer Insolvenz unverzichtbar. Über die verschiedenen Anlagemöglichkeiten sollten sich interessierte unabhängig beraten lassen,, am einfachsten geht dies beim Versicherungsmakler.

Viele weitere nützliche Informationen zur Basis-Rente finden Sie auf unserer Website www.finanzmanager24.de


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