Beratung Sofort

Montag bis Freitag
von 10.00 - 20.00 Uhr
gebührenfrei unter

Tel. 0800 80 800 24

Beratung

Vergleich

Download - Steuer Tabelle

   PDF 24,08KB

Allgemeine Angaben über steuerliche Aspekte - Britische Lebensversicherung

Besteuerung von Britischen Lebensversicherungen

Ab 2009 ist auch auf Leistungen aus Kapitalversicherungen, die nicht in Form einer lebenslangen Leibrente ausgezahlt werden, grundsätzlich die Abgeltungsteuer in Höhe von 25 % anzuwenden. Besteuert werden muss hier der volle Unterschiedsbetrag zwischen der Versicherungsleistung (im Falle einer vorzeitigen Kündigung dem Rückkaufswert) und der Summe der gezahlten Versicherungsbeiträge.

Ausnahmen und Besonderheiten:

Verträge, die nach dem 31.12.2004 geschlossen wurden (Neuverträge) und besonders begünstigt sind (Voraussetzung: Auszahlung nach Vollendung des 60. Lebensjahrs und Laufzeit mindestens 12 Jahre): Bei diesen Verträgen bleibt es bei den derzeit geltenden steuerlichen Regelungen. Nur der hälftige Unterschiedsbetrag zwischen der Versicherungsleistung und der Summe der gezahlten Versicherungsbeiträge wird besteuert, und zwar nicht mit dem besonderen Steuersatz von 25 %, sondern mit dem individuellen progressiven Steuersatz. Die steuerliche Belastung richtet sich nach dem normalen Grenzsteuersatz und beträgt damit maximal 22,5 % (d. h. die Hälfte von 45 %). Allerdings muss das Versicherungsunternehmen auch bei diesen Verträgen künftig 25 % Kapitalertragsteuer vom vollen Unterschiedsbetrag einbehalten. Der Steuerpflichtige sollte dies dann in seiner Steuererklärung angeben, um somit die zu hoch einbehaltene Vorab-Steuer auf seine persönliche Steuerschuld anrechnen zu lassen.

Lebensversicherungen mit Vertragsabschluss vor dem 01.01.2005: Bei diesen sogenannten Altverträgen kommt es hinsichtlich der Besteuerung bei Kapitalzahlungen oder Rückkauf zu keinen neuen Regelungen. Es gilt weiterhin Steuerfreiheit, wenn die Voraussetzungen einer Mindestvertragsdauer von zwölf Jahren, einer mindestens fünfjährigen laufenden Beitragszahlung sowie der Vereinbarung von 60 % Mindesttodesfallschutz erfüllt sind.

Datenschutz | Site Map | Impressum | Vertriebspartner | ©2008 Finanzmanager24 | zum Seitenanfang