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Steuerliche Behandlung von Beteiligungen

Wie werden geschlossene Fondsbeteiligungen versteuert ?

Entsprechend dem Investitionsobjekt erzielt der Anleger mit geschlossenen Fonds:

  • Einkünfte aus Gewerbebetrieb (z.B. bei Schiffsfonds, Energiefonds)
  • Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung (z.B. bei Immobilien- oder Flugzeugfonds)
  • Einkünfte aus Kapitalvermögen (z.B. bei Private-Equity-Fonds)

Was sich durch die Abgeltungsteuer 2009 ändert

Immobilien

Das gilt derzeit ... Das ändert sich ab 2009 ...
Die Differenz aus Mieten abzüglich Kosten und
Abschreibung ist steuerpflichtig. Der Verkauf von Immobilien durch den Fonds oder von Anteilen durch den Anleger bleibt nach zehn Jahren steuerfrei.
Keine Änderung: Mieten und Veräußerungen innerhalb von zehn Jahren unterliegen weiterhin der persönlichen Progression. Realisierte Spekulationsverluste sind nicht mehr mit Wertpapiergewinnen verrechenbar.

Private Equity

Das gilt derzeit ... Das ändert sich ab 2009 ...
Von den vermögensverwaltenden Fonds vereinnahmte Dividenden unterliegen dem Halbeinkünfteverfahren mit der individuellen Anlegerprogression. Realisierte Gewinne aus Unternehmensverkäufen und Börsengängen sind steuerfrei, da die Haltefrist von einem Jahr abgewartet wird. Ab 2009 zufließende Dividenden unterliegen dem Abgeltungssatz. Das gilt auch für Unternehmensverkäufe, sofern diese nach 2008 erworben werden. Für den vorherigen Bestand bleibt die zwölfmonatige Spekulationsfrist. Aufgrund der neuen Steuerpflicht sinken die Renditen langfristig.

Schiffsfonds

Das gilt derzeit ... Das ändert sich ab 2009...
Durch die günstige Tonnagesteuer fallen unabhängig von der tatsächlichen Gewinnhöhe kaum Abgaben an. Die sind aber auch in Verlustjahren zu zahlen. Diese Ministeuer beinhaltet auch die Erträge aus dem späteren Schiffsverkauf. Auf die gewerblichen Einkünfte greift die Abgeltungsteuer nicht, die geringe Belastung bleibt und begünstigt die Anlage in Schiffe statt in Aktien. Da die Tonnage regel auch zur Bemessung der Gewerbesteuer gilt, ändert sich hier nichts.
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