SCHWEIZER BANKGEHEIMNIS – DER IDEALE SCHUTZ DER PRIVATSPHÄRE
SICHERHEIT DANK STRENGER AUFSICHTSKONTROLLE
In turbulenten Zeiten sind Sicherheit und Qualität sowie Zuverlässigkeit und Diskretion mehr denn je gefragt. Eigenschaften, für welche die Schweiz, insbesondere die Schweizer Banken, weltweit einen ausgezeichneten Ruf genießen. Mit einem Marktanteil von über 35% ist die Schweiz international einer der führenden Finanzplätze in der privaten Vermögensverwaltung und mit über 3,5 Billionen Euro verwalteten Kundengeldern ein sicherer Ort für Vermögenswerte. Mitten im Herzen von Europa gelegen, ist die Schweiz für ihre politische Sicherheit ebenso bekannt wie für ihre wirtschaftliche Stabilität.
Das schweizerische Bankgeheimnis – besser gesagt das Bank - Kundengeheimnis – ist seit seiner Einführung im Jahre 1935 unverändert intakt. Es ist ein Grundpfeiler der schweizerischen Rechtsordnung, Ausdruck der individuellen Freiheit und schützt die Privatsphäre der Anleger. In der Schweiz stellt dieser Schutz der Privatsphäre einen historisch gewachsenen Anspruch dar, der in der schweizerischen Wertvorstellung tief verankert ist.
Höchste Diskretion Die Tätigkeit der Privat Bank, steht – wie bei allen Schweizer Banken – unter der strengen Aufsicht der Eidgenössischen Bankenkommission (EBK). Die Privatsphäre der Anlegerinnen und Anleger genießt zudem den Schutz des schweizerischen Bankgeheimnis.


